Vertretung im Finanzstrafverfahren
18. Juni 2019Vertretung im Finanzstrafverfahren
18. Juni 2019Gutachten
Zu unserem Aufgabengebiet zählt die Erstellung von Sachverständigengutachten auf dem Gebiet des Buchführungs- und Bilanzwesens im Besonderen sowie des Abgabenrechts im Allgemeinen.
Für Wirtschaftstreibende bedeutet die Erstellung eines Gutachtens oft eine nicht unwesentliche strategische Information zur Verfolgung ihrer Ziele. Im Rahmen unserer Gutachtertätigkeit beantworten wir für Sie insbesondere Fragen
- in Zusammenhang mit der Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen
- in Schadenersatzangelegenheit (Quantifizierung von Schadensfällen) sowie
- in Zusammenhang mit allgemeinen betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.
Darüberhinaus erstellen wir Strafgutachten, Unterhaltsgutachten, Verdienstentgangsgutachten und Gutachten im Exekutionsverfahren (Bewertungsgutachten).
Im Rahmen der Sachverständigentätigkeit erstellen wir auch Gerichtsgutachten, in denen wir unser Fachwissen und unsere Berufserfahrung in das Gerichtsverfahren einbringen. Als Sachverständige obliegt uns dabei die Aufgabe, Gutachten als Beweismittel im Verfahren zu erstellen.
Für die Tätigkeit als Sachverständiger obliegt uns – ebenso wie für den Beruf des Wirtschaftstreuhänders – die Pflicht der permanenten Fortbildung, um unseren Wissensstand aktuell zu halten. Darüberhinaus ist die besondere Vertrauenswürdigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheitspflicht, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit selbstverständliche Vorraussetzung.