Home Kontakt Newsletter Empfehlung

News/Archiv

Home Wir über uns Leistungsübersicht Service Download Links News/Archiv
Kanzlei - Info Archiv Kanzlei - Info
Sitemap

Archiv Kanzlei - Info

September 2011
Juli 2011
Juni 2011
Mai 2011
April 2011
Februar 2011
Jänner 2011
Dezember 2010
November 2010
Oktober 2010
Auftraggeberhaftung
Seit 1.7.2011 müssen in Summe 25 % des Werklohnes abgeführt werden, um einer Haftung der Sozialversicherungsbeiträge und der lohnabhängigen Abgaben zu entgehen.
...mehr
Änderung des Künstler-Sportler-Erlasses
Neu: Die Abzugsteuer wird erst ab dem Betrag von € 1.000,00 fällig. Die Vereinfachung gilt auch für Musiker, die bei Tanzveranstaltungen auftreten.
...mehr
Neue Prüfungsschwerpunkte
Unter dem Slogan „Fair Play“ führt die Finanzverwaltung standardisierte Kurzprüfungen und ein Beobachtungsjahr für Jungunternehmer ein.
...mehr
Reihengeschäft
Einem Reihengeschäft werden mehrere Lieferungen unterstellt. Diese Lieferungen werden aufgeteilt in eine bewegte und mehrere ruhende Lieferungen.
...mehr

Neue Prüfungsschwerpunkte


Unter dem Slogan „Fair Play“ führt die Finanzverwaltung standardisierte Kurzprüfungen und ein Beobachtungsjahr für Jungunternehmer ein.

Standardisierte Kurzprüfungen

Einen Schwerpunkt des „Fair Play“-Projekts der Finanzbehörde bilden die standardisierten Kurzprüfungen (SKM). Der Prüfungszeitraum bei diesen Prüfungen umfasst in der Regel nur ein Jahr. Die Prüfung wird auf wesentliche Prüffelder eingeschränkt. Dem Wirtschaftstreuhänder und dem Unternehmer wird das Thema der Prüfung nach dem Unterzeichnen des Prüfungsauftrags erläutert.

Die Finanz wählt für eine standardisierte Kurzprüfung nur Unternehmen aus, die aus ihrer Sicht als Nichtrisikofälle eingestuft werden. Neben dem Wunsch nach einer guten Zusammenarbeit legt sie Wert auf die Mitwirkung von Seiten des Wirtschaftstreuhänders und des Unternehmers.

Diese Punkte sieht sie als Indikatoren dafür, ob die Prüfung ein Nichtrisikofall bleibt. Erfolgt im Zuge der Prüfung eine Einstufung als Risikofall, so kann die Behörde den Prüfungsumfang jederzeit ausweiten.

Beobachtung im ersten Unternehmerjahr

Jungunternehmer unterstehen zukünftig einer speziellen Beobachtung der Finanzbehörde. Im Rahmen von regelmäßigen Besuchen erhalten die Jungunternehmer von den Beamten Informationen, die die Zusammenarbeit für beide Seiten erleichtern sollen. Die Behörde nimmt bei diesen Besuchen aber auch das Erklärungs- und Zahlungsverhalten der Unternehmer genau unter die Lupe. Nach einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten erfolgt eine Entscheidung darüber, ob eine Nachschau im Bereich der Umsatzsteuer oder eine Umsatzsteuersonderprüfung eingeleitet wird.

Am Ende des ersten Unternehmerjahres werden die Unternehmer aus dieser Beobachtung im Zuge eines Abschlussgesprächs entlassen.

Stand: 07. Juli 2011

nach oben

Wirtschaftstreuhand-GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Klagbaumgasse 8 1040 Wien

Tel: 01/587 25 50 Fax: 01/586 08 16

office@mercuria.at
www.mercuria.at

webdesign und programmierung - atikon.com