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Frist für MwSt-Erstattungsanträge verlängert
Frist für MwSt-Erstattungsanträge in der EU bis zum 31. März 2011 verlängert.
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Pendlerpauschale auch bei geringfügiger Beschäftigung?
Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats (UFS) Wien für Teilzeitbeschäftigte.
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Lieferungen an private Abnehmer in der EU
Österreich senkt Lieferschwelle ab 2011.
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Neue Richtwerte ab 2011 für den Sachbezug von Wohnraum
Wird einem Dienstnehmer kostenlos oder verbilligt eine Wohnung zur Verfügung gestellt (Dienstwohnung), so sind für diesen Sachbezug Lohnabgaben und Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.
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Förderungen von Umweltprojekten bei Klein- und Mittelbetrieben
Bonus zur Förderung von „grünen Innovationen“.
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Förderungen von Umweltprojekten bei Klein- und Mittelbetrieben


Bonus zur Förderung von „grünen Innovationen“.

Die AWS (Austria Wirtschaftsservice) ist als Spezialbank des Bundes zuständig für Förderungen. Einen Schwerpunkt legt die AWS auf Förderungen im Bereich Umwelt, Klima und Energie wie zum Beispiel mit dem erp-KMU-Programm. Es ist überwiegend ein Kreditprogramm, welches zum Beispiel die Durchführung von Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen erleichtert. Eingereicht werden die Kredite bei einer der Treuhandbanken des erp-Fonds. Treuhandbanken sind fast alle großen österreichischen Bankinstitute.

Beantragt werden kann z.B. ein erp-Kleinkredit ab € 10.000,00 bis € 100.000,00, mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren. Ein Jahr davon ist tilgungsfrei. Die Zinsen betragen 0,50 % p.a. in der tilgungsfreien Zeit und 1,5 % p.a. fix in der Tilgungszeit.

Zusätzlich können sachgüterproduzierende KMUs einen Bonus für Innovationskosten beantragen, sofern sie „grüne Produkte“ erzeugen wollen und dadurch Arbeitsplätze im ökologischen Bereich schaffen. Grüne Produkte sind zum Beispiel Recyclingprodukte sowie Produkte zur Steigerung der Energie-Effizienz (Wärmedämmplatten, öko-intelligente Anlagekomponenten) und Produkte im Bereich erneuerbarer Energien.

Der Bonus beträgt für Kleinunternehmen 10 % der tatsächlichen Innovationskosten und für Mittelunternehmen 7 %. Die Boni-Obergrenze für das Einzelprojekt beträgt max. € 400.000,00.

Nähere Informationen zu allen Austria Wirtschaftsservice Förderungen erhalten sie unter: www.awsg.at. Ähnliche Programme gibt es für Tourismusbetriebe von der ÖHT: Tourismusbetriebe von der ÖHT

Stand: 13. September 2010

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