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Frist für MwSt-Erstattungsanträge verlängert |
Frist für MwSt-Erstattungsanträge in der EU bis zum 31. März 2011 verlängert. Österreichische Unternehmen können sich ausländische Vorsteuer vom ausländischen Fiskus rückerstatten lassen. Das gleiche gilt für ausländische Unternehmen in Österreich. Ein Erstattungsantrag für eine Vorsteuererstattung in einem EU-Land für das Jahr 2009 müsste grundsätzlich spätestens bis 30. September 2010 im Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen elektronisch vorliegen. Da einige EU-Mitgliedstaaten bei der praktischen Durchführung des neuen Verfahrens Probleme hatten, gibt es für das Jahr 2009 nun eine Ausnahmeregelung: Die Frist zur Einreichung der Anträge wurde vom 30.9.2010 bis zum 31.3.2011 verlängert. Stand: 30. September 2010 |
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